In der Schweiz passieren mehr Unfälle mit tödlichen Folgen durch Stürze als im Strassenverkehr. Diese Zahl der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) macht deutlich, warum die Einrichtung im Alter mehr ist als eine Frage des Geschmacks. Dazu kommt: Über 91 Prozent der Menschen über 65 Jahren leben in der Schweiz zu Hause. Wer die eigenen vier Wände altersgerecht plant, gewinnt Sicherheit und Selbstständigkeit.
Die richtige Sitzhöhe entscheidet über jedes Aufstehen
Beim Sitzen zählt vor allem eine Zahl: die Sitzhöhe. Für die meisten Seniorinnen und Senioren liegt die passende Höhe zwischen etwa 46 und 55 cm, je nach Möbeltyp. Ein Esstischstuhl misst üblicherweise rund 45 cm, eine erhöhte Sitzfläche ab etwa 55 cm erleichtert das Aufstehen deutlich. Bei Sesseln und Sofas gilt eine Höhe um 50 cm als guter Richtwert. Im Zweifel lieber etwas höher wählen, denn zu niedrig ist problematischer als leicht erhöht.
Als Grundlage für sicheres, bequemes Sitzen dient der 90-Grad-Winkel in der Kniekehle. Ein einfacher Selbsttest hilft bei der Wahl: Setzen Sie sich auf den Stuhl und prüfen Sie, ob Ober- und Unterschenkel einen rechten Winkel bilden und die Füsse flach auf dem Boden stehen. Bei Arthrose oder Knieschmerzen kann eine etwas höhere Sitzfläche sinnvoll sein, weil der stumpfere Kniewinkel die Gelenke entlastet. Bei individuellen Beschwerden lohnt sich der Blick auf die eigene Unterschenkellänge.
Armlehnen und ein fester Stand geben Halt
Sitzmöbel mit Armlehnen erleichtern das Aufstehen spürbar, weil sich die Hände abstützen können und weniger Kraft nötig ist. Eine eher feste Polsterung und ausreichend Beinfreiheit unterstützen den Wechsel vom Sitzen in den Stand zusätzlich. Für den bevorzugten Lieblingssessel kann ein Aufstehsessel eine gute Lösung sein, ebenso Modelle mit einer Funktion, die eine ergonomische Liegeposition mit leicht erhöhten Beinen ermöglicht.
Wichtig bei allen Möbeln: ein fester Stand und gute Verarbeitung. Wackelige Stühle oder Tische geben keinen sicheren Halt, wenn man sich beim Aufstehen abstützt. Achten Sie auch auf die Bezüge. Pflegefreundliche Kunstleder- oder Microfaser-Varianten lassen sich leicht reinigen, je nach Situation ergänzt durch Rutschstopp oder Inkontinenzschutz.
Das Bett auf Komforthöhe bringen
Beim Schlafen erleichtert eine Komforthöhe von etwa 50 bis 60 cm das Ein- und Aussteigen. Die Mindesthöhe eines Seniorenbettes liegt bei rund 42 cm, empfehlenswert ist der höhere Wert. Noch mehr Spielraum bietet ein höhenverstellbares Bett: Ein elektrisch verstellbares Modell passt Liegefläche, Kopf- und Fussteil individuell an und macht das Aufstehen leichter. Eine Schublade oder Ablagefläche in Griffweite hält Alltagsgegenstände in Reichweite.
Stolperfallen entfernen, bevor sie gefährlich werden
Die grösste Gefahr zu Hause sind herumliegende Stolperfallen. Lose Kabel und aufstehende Teppichränder lassen sich oft in wenigen Minuten selbst beseitigen und senken das Sturzrisiko stark. Ein konkretes Sofort-Programm:
- Lose Teppiche entfernen oder mit Antirutschunterlage sichern
- Kabel entlang der Wand verlegen oder bündeln
- Keine Möbelstücke in den Durchgangsbereich stellen
- Genügend Festhaltemöglichkeiten anbringen
Wer einen Rollator oder Rollstuhl nutzt, braucht mehr Freiraum zwischen den Möbeln, etwa zwischen Tisch- und Stuhlbeinen. Sitzgelegenheiten direkt neben Türen und Eingängen sind sowohl innen als auch aussen eine sinnvolle Massnahme. Für tiefergehende Fragen bietet die bfu eine Wohnraumabklärung an, die Stolperfallen und Ausrutschgefahren aufdeckt.
Licht gehört zur Möbelplanung dazu
Bereits ab dem 35. Lebensjahr benötigen die Augen zunehmend mehr Licht, mit Mitte 50 ein Vielfaches der jungen Jahre. Fachleute empfehlen älteren Menschen doppelt so hohe Beleuchtungsstärken wie jüngeren, verteilt auf mehrere Lichtquellen. Eine gleichmässige, kontrastfreie Ausleuchtung verbessert die Orientierung und beugt Stürzen vor, weil Stufen und Türschwellen besser erkennbar werden. Beim Lieblingsplatz gehören eine Leseleuchte und eine Ablagefläche in Griffnähe für Zeitung, Telefon oder Fernbedienung dazu.
Norm und Beiträge: der Schweizer Rahmen
Für barrierefreies Wohnen gilt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2009 die Norm SIA 500 „Hindernisfreies Bauen". Sie kommt Seniorinnen und Senioren ebenso zugute wie Menschen mit Sehbehinderungen oder Eltern mit Kinderwagen. Vorgesehen sind unter anderem Türbreiten von mindestens 80 cm und Korridore von mindestens 120 cm.
Bei der Finanzierung gilt: Wer die AHV-Altersrente oder Ergänzungsleistungen bezieht und in der Schweiz wohnt, hat Anspruch auf einen Beitrag an bestimmte Hilfsmittel, in vielen Fällen übernimmt die AHV 75 Prozent der Nettokosten. Möbel wie Betten oder Sessel gehören in der Regel nicht dazu, nur spezifische Zusatzgeräte oder Umbauten, weshalb eine Einzelfallprüfung nötig ist. Besteht kein Anspruch, kann man sich an Pro Senectute wenden, wobei auf diese ergänzenden Leistungen kein Rechtsanspruch besteht. Pro Senectute ist die grösste Fachorganisation für das Alter in der Schweiz und berät in über 130 Beratungsstellen.
Am besten ausprobieren
Viele dieser Fragen klären sich am schnellsten, wenn man Probe sitzt und die Höhen selbst erlebt. In der Ausstellung in Pfäffikon lässt sich in Ruhe testen, welche Sitzhöhe, welche Armlehnen und welche Betthöhe zur eigenen Körpergrösse und Situation passen. Wer für Eltern oder Angehörige plant, findet so eine gute Grundlage für die Entscheidung.




