Welche Büromöbel ein funktionales Homeoffice wirklich braucht

Büromöbel fürs Homeoffice: Die Mindestausstattung

In der Schweiz gehört Arbeiten von zuhause längst zum Alltag. Laut Immo-Barometer-Umfrage von Wüest Partner, SVIT Schweiz und HEV Schweiz kommt für 43 Prozent der Erwerbstätigen Homeoffice grundsätzlich in Betracht, und das Angebot an entsprechenden Stellen erreichte im zweiten Quartal 2025 einen neuen Höchststand. Die meisten arbeiten, sofern möglich, bis zu 20 Prozent ihres Pensums von daheim aus. Das heisst: Der Arbeitsplatz in der Wohnung wird zur festen Grösse, und oft steht er nicht in einem eigenen Büro, sondern in einer Ecke des Wohn- oder Schlafzimmers.

Fünf Büromöbel bilden die Grundausstattung

Ein funktionales Homeoffice braucht weniger, als viele denken. Diese fünf Elemente bilden das Gerüst:

  • Schreibtisch mit ausreichend Arbeitsfläche für Bildschirm, Tastatur und Maus.
  • Ergonomischer Bürostuhl, der sich an den Körper anpassen lässt.
  • Monitor-Lösung, damit der Bildschirm auf die richtige Höhe kommt.
  • Beleuchtung, die den Arbeitsplatz gezielt ausleuchtet.
  • Stauraum für Ordner, Unterlagen und Technik.

Zum Bildschirmarbeitsplatz gehören ausserdem eine externe Maus und Tastatur, Bewegungsraum rund um die Arbeitsfläche sowie gutes Licht. Das Zürcher Arbeitsinspektorat nennt für einen minimal ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz ohne Nahablage rund 6 m², mit Nahablage sind es 8 bis 10 m². Diese Werte gelten für betriebliche Arbeitsplätze, geben aber auch für die eigene Homeoffice-Ecke eine brauchbare Orientierung, wie viel Platz man einplanen sollte.

Der Schreibtisch entscheidet sich an der Höhe, nicht am Preis

Ein fixer Bürotisch hat in der Regel eine Standardhöhe von 72 cm. Diese passt gut zu einer Körpergrösse von etwa 175 cm, für alle anderen ist sie oft zu hoch oder zu tief. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem Möbelstück, das man kauft, und einem, das zum Körper passt.

Die Faustregel: Im Sitzen liegen die Unterarme waagerecht auf der Tischplatte, Ober- und Unterarm bilden dabei einen rechten Winkel. Die Tischhöhe sollte also etwa auf Ellenbogenhöhe liegen. Manuell verstellbare Schreibtische lassen sich meist zwischen 66 und 75 cm einstellen. Elektrisch höhenverstellbare Modelle bieten deutlich mehr Spielraum, oft stufenlos zwischen 65 und 125 cm.

Damit sind wir beim Sitz-Steh-Prinzip. Ein höhenverstellbarer Tisch erlaubt den Wechsel zwischen sitzender und stehender Arbeit. Als Richtwert für die Stehposition gelten 95 bis 130 cm, je nach Körpergrösse. In einer Studie sassen Nutzende solcher Tische nach drei Monaten 17 Prozent weniger als zuvor, und 47 Prozent berichteten von deutlich weniger Beschwerden im oberen Rücken sowie im Schulter- und Nackenbereich. Wichtig bleibt der Wechsel selbst: Dauerndes Stehen von mehr als 40 Minuten am Stück kann laut Studie ebenfalls Beschwerden auslösen.

Der Bürostuhl muss sich an vier Punkten anpassen lassen

Ein guter Bürostuhl ist verstellbar. Nach DIN EN 1335 bietet ein Stuhl der Kategorie A eine Sitzhöhen-Verstellung von mindestens 40 bis 51 cm. Richtig eingestellt liegen die Oberschenkel waagrecht, die Füsse stehen flach am Boden, und im Kniegelenk entsteht ein Winkel von etwa 90 Grad.

Worauf man beim Ausprobieren achten sollte:

  • Sitztiefe im Bereich von rund 37 bis 47 cm, zwischen Sitzvorderkante und Kniekehle bleibt noch Platz.
  • Lordosen- oder Lendenwirbelstütze, die die natürliche Krümmung der Lendenwirbelsäule stützt und sich in Höhe und Tiefe anpassen lässt.
  • Armlehnen, verstellbar in Höhe, Breite und idealerweise Tiefe, um Schultern, Nacken und Handgelenke zu entlasten.
  • Synchronmechanik, die Sitzfläche und Rückenlehne gemeinsam auf Bewegungen reagieren lässt.

Ein Gaming-Chair sieht sportlich aus, gilt ergonomisch aber meist als schwächer als ein echter Bürostuhl. Solche Feinheiten spürt man am besten beim Probesitzen, und genau dafür ist die persönliche Beratung in der Ausstellung in Pfäffikon gedacht.

Monitor und Licht bestimmen, wie angenehm die Stunden vergehen

Beim Bildschirm gilt: Die Oberkante liegt auf oder leicht unterhalb der Augenhöhe, der Abstand zwischen Augen und Monitor beträgt etwa 45 bis 80 cm. Ein Blickwinkel von rund 35 Grad in Richtung Bildschirmmitte gilt als ideal. Wer mit einem Laptop arbeitet, braucht dafür oft einen Ständer oder Aufsatz, sonst zwingt der zu tiefe Bildschirm den Nacken in eine ungünstige Haltung.

Das Licht wird gern unterschätzt. Auf der Arbeitsfläche sollten mindestens 500 Lux ankommen, die direkte Umgebung mindestens 300 Lux. Diese Werte entsprechen der europäischen Norm DIN EN 12464-1. Ein durchschnittliches Wohnzimmer kommt oft nur auf einen Bruchteil davon, weshalb die Stehlampe aus der Sofaecke für konzentriertes Arbeiten selten reicht. Für ältere Nutzende werden teils 750 bis 1500 Lux empfohlen.

Tageslicht sollte die primäre Lichtquelle sein, künstliche Beleuchtung ergänzt bei Bedarf. Damit es nicht blendet oder spiegelt, stellt man den Schreibtisch seitlich zum Fenster. So bleibt auch die von den Schweizer Vorgaben gewünschte Sicht ins Freie erhalten.

Stauraum und Kabelmanagement halten die Ecke arbeitsfähig

Ordnung ist mehr als eine Frage des Geschmacks: Wo Unterlagen, Ladegeräte und Kabel ihren festen Platz haben, bleibt die Arbeitsfläche frei. Ein Rollcontainer, ein schmales Regal oder ein Sideboard schaffen Stauraum, ohne viel Grundfläche zu belegen, was in kleineren Schweizer Wohnungen zählt. Beim Kabelmanagement helfen Kabelwannen unter der Tischplatte, Klemmen und eine Steckdosenleiste an einem festen Ort. Bei höhenverstellbaren Tischen sollten die Kabel genug Spielraum für die Bewegung haben.

Wer für die Ausstattung zahlt, ist teils rechtlich geregelt

Das Schweizer Arbeitsgesetz verlangt eine ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsgeräten und Hilfsmitteln, um Mitarbeitende langfristig vor körperlichen Schäden zu schützen. Laut Art. 327 OR muss der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel stellen, und das gilt auch im Homeoffice. Ist etwa ein zweiter Bildschirm für die Arbeit erforderlich, muss ihn nach dieser Auslegung die Firma finanzieren.

Beim Raum wird es differenzierter: Ein Bundesgerichtsurteil (4A_533/2018) verpflichtete einen Arbeitgeber zur anteiligen Erstattung von Raumkosten, weil dem Arbeitnehmer im Betrieb kein Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Arbeitet jemand freiwillig von zuhause, obwohl ein Platz im Betrieb vorhanden wäre, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Spesenersatz. Für die private Wohnung gelten die SECO-Vorgaben ohnehin nicht 1:1, sie richten sich primär an betriebliche Arbeitsstätten. Als Orientierung, was ein guter Arbeitsplatz können sollte, taugen sie trotzdem.

Vom Datenblatt zur eigenen Homeoffice-Ecke

Die Zahlen geben Richtwerte, entschieden wird am eigenen Körper. Ein Schreibtisch fühlt sich erst dann richtig an, wenn die Unterarme locker aufliegen, und ein Stuhl passt erst nach ein paar Minuten Probesitzen. Wer seine Homeoffice-Ecke plant, bringt am besten die eigene Körpergrösse und eine grobe Vorstellung der verfügbaren Fläche mit. In der Ausstellung bei Möbel Waeber in Pfäffikon lassen sich Höhen, Mechaniken und Stauraum-Lösungen in Ruhe vergleichen und aufeinander abstimmen.

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